Mein Kampf gegen die Windmühlen des Veterinäramtes
Wie auch an anderer Stelle erwähnt, arbeite ich seit geraumer Zeit nicht mehr gegen Honorar als Hundetrainer. Dieser Leidenschaft aber ehrenamtlich zu frönen, kann mir niemand verbieten (sollte man meinen).
Leider sieht die zuständige Sachbearbeiterin des Veterinäramtes Frankfurt dies aber anders. Sie schickte mir tatsächlich eine kostenpflichtige Untersagung, als gewerblicher Hundetrainer zu arbeiten - verbunden mit der Auflage, keinerlei Werbung für die Hundeschule zu machen. Auch wird mir unterstellt, mich auf dem Umweg über Spenden an den Verein doch wieder zu "bereichern". Rechtsanwalt Bock aus Mainz ist an der Sache dran...
Festzustellen ist, dass ich keine aktive Werbung für eine gewerbliche Hundeschule betreibe. Es gibt wohl einige Eintragsleichen im Internet, aber die werden seit Jahren nicht mehr gepflegt. Dass auf den Schildern rund um unser Vereinsgelände immer noch "Hundeschule" steht - ja und? In all den Jahren kamen zwei oder 3 Leute an die Tür, die wirklich etwas über die Hundeschule wissen wollten. Ich bin froh, dass die Post und diverse Paketdienste durch den Adresszusatz "Hundeschule" endlich hier her finden - dies hat sich auch in der Umgebung so eingebürgert und umgangssprachlich werden Hundevereine sowieso eher als "Hundeschulen" bezeichnet. Diese Schilder waren richtig teuer und ich sehe nicht ein, warum ich sie jetzt einstampfen soll.
Ich hätte ja gar keine Probleme, den vom Veterinäramt geforderten Sachkundenachweis zu erbringen, wenn dieses Verfahren nicht grundsätzlich mit meinem Rechtsverständnis kollidieren würde. Was viele nicht wissen: es gibt eine Durchführungsvorschrift zum Tierschutzgesetz. Nach dieser Vorschrift (die ebenfalls bundesweit gültig ist) soll die Genehmigung erteilt werden, wenn der Antragsteller durch seinen Lebensweg, seinen Beruf oder nachgewiesene Sachkunde im Zusammenhang mit der jeweiligen Tierart seine Sachkenntnis bewiesen hat (frei zitiert). Dies kann mir niemand absprechen (eine Sachkundeprüfung fand ja sogar beim hiesigen Vet-Amt statt und wurde mit Bravour bestanden) - aber eben dieses Amt ignoriert diese Vorschrift völlig und begeht meiner Meinung nach Rechtsbeugung, wenn nicht Schlimmeres.
Die Anwaltskanzlei, die meinen Fall übernommen hat, teilt im übrigen obige Einschätzung. Jetzt gilt es zu überlegen, ob wir klagen. Ich fürchte aber, dass dies meine finanziellen Möglichkeiten momentan übersteigt.
Seit 14.07.2015 existiert diese Untersagung und fast genau so lange läuft der Widerspruch dagegen - passiert ist NICHTS.
Hundeschule ade!
Lange habe ich mit mir gerungen, ob ich die gewerbliche Tätigkeit als Hundetrainer fortsetzen soll. Durch die Einführung der Genehmigungspflicht durch das Veterinäramt war ja bundesweit einiges ins Rollen gekommen, natürlich wollte auch ich diese Genehmigung haben. Nach den ersten Telefonaten mit dem Amt war ich auch sehr zuversichtlich, diese zu erlangen. Als einer der ersten Trainer stellte ich einen damals formlosen Antrag, da es noch keine Formulare gab. dieser sollte auch "durchgewunken" werden. Leider erhielt ich statt dessen ein neu entworfenes Formular, welches ich natürlich auch gewissenhaft ausfüllte und abschickte - schliesslich war mir telefonisch wiederum eine schnelle und problemlose Genehmigung in Aussicht gestellt worden (ich muss erwähnen, dass ich bereits eine Genehmigung für Hundebetreuung hatte, dem Amt also bekannt war - auch durch eine Prüfung durch zwei Amtsveterinäre -, seit Jahren eine Hundeschule führte und noch viel länger als Vereinstrainer und -Vorsitzender tätig war. Im Grunde waren dadurch alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt.
Leider hält sich unser Veterinäramt nicht an Recht und Gesetz, sondern stellt eigene Forderungen auf. Die Einladung zu einem Computertest lehnte ich ab, schlug statt dessen eine praktische Überprüfung meines Wissens und meiner Arbeit mit Hunden und Menschen vor. Dies wurde kategorisch zurückgewiesen und auf dem D.O.Q.-Test bestanden. Diesen lehne ich bis heute ab, da ich bei Problemen in diesem Test mit Konsequenzen für meine Tätigkeit als Hundebetreuer rechnen muss. Im letzten Jahr wurde dann zusätzlich noch eine praktische Prüfung verlangt, die ich jetzt aber ebenfalls ablehnte. Mir waren einige Details zur Person der Sachverständigen und dem Ablauf dieser Prüfung zu Ohren gekommen, die ich keinesfalls gut heissen konnte - von den Kosten für das Ganze einmal abgesehen. Für rund tausend Euro hätte ich weit mehr als ein Jahr arbeiten müssen und die folgenden Zwangsseminare hätten sämtliche Einnahmen aus der Hundeschule aufgefressen. Dies kommt daher, dass ich nur in meiner knappen Freizeit als Hundetrainer arbeiten kann und dabei Wert auf faire Honorare lege - der Hauptberuf ist nun mal die Hundebetreuung
Wegen all dieser Misslichkeiten beschloss ich, den Antrag ruhen zu lassen und bekam daraufhin vom Veterinäramt eine kostenpflichtige Untersagungserklärung, die mir jegliches gewerbliches Hundetraining verbietet (welches ich in der fraglichen Zeit sowieso nicht mehr angeboten hatte) und darüber hinaus alle Hinweise auf meine Hundeschule verbietet - also auch auf der Homepage, auf Plakaten und Flyern usw. . Dagegen hatte ich anwaltlichen Widerspruch eingelegt, auf den das Amt bis heute nicht reagiert hat (seit 9 Monaten).
Mittlerweile ist mir das alles zu dumm geworden und ich möchte meinen Geldbeutel und meine Nerven schonen. Daher habe ich entschlossen, das Hundetraining gegen Honorar aufzugeben und mich "nur" noch ehrenamtlich als Vereinstrainer zu betätigen.
Aus diesem Grunde habe ich auch meine Mitgliedschaft in der IG Hundeschulen aufgegeben, was mir sehr schwer gefallen ist. Nichts desto trotz werde ich mich auch weiterhin im Bereich Hundetraining und -Erziehung fortbilden, um unseren Vereinsmitgliedern und -Gästen sowie den Kunden des Hundekindergartens stets ein verlässlicher und moderner Berater und Helfer zu sein.